Stellen Sie sich vor, Sie haben einen wunderschönen Sonntag mit Ihrer Familie verbracht. Es gab leckeren Kuchen und herzliche Gespräche. Selbst als Sie aufbrechen müssen, geht der Tag an einem milden Sommerabend mit untergehender Sonne und geöffnetem Fenster genauso schön zu Ende. Sie schauen in den Rückspiegel und plötzlich sehen Sie die grelle Schrift: POLIZEI – BITTE HALTEN!
Kein Grund, in Panik zu verfallen, Ihr Auto hat ja gerade eine frische Hauptuntersuchung bestanden und getrunken haben Sie selbstverständlich auch nichts. Während der Kontrolle bittet Sie der Polizeibeamte, den Kofferraum zu öffnen und die Warnweste, das Warndreieck und den Verbandskasten vorzuzeigen. Der Beamte liest laut das Ablaufdatum vor und weist Sie darauf hin, dass der Verbandskasten seit zwei Jahren abgelaufen ist – fällig wird ein Bußgeld.
„Ist doch egal, Hauptsache das Zeug ist im Auto!“ oder „Pflaster werden nicht schlecht, da ist doch das Ablaufdatum völlig egal!“ Solchen oder ähnlichen Reaktionen sehen sich Polizeibeamte in ihrem täglichen Dienst regelmäßig gegenüber und bitten daher regelmäßig auch uns im Autohaus Badziong Pulheim, bei der Aufklärung zu unterstützen.
Wer?
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist unter §35 klar geregelt, dass PKW, LKW und Busse einen Verbandskasten mitführen müssen (Busse ab 22 Sitzplätzen sogar zwei), welcher der Norm DIN 13164 entspricht und sein Verfallsdatum nicht überschritten hat.
Was?
Bei Kauf eines Verbandskastens müssen Sie darauf achten, dass er der DIN-Norm Nr. 13164 entspricht. Diese definiert den genauen Inhalt. Wollen Sie sich den Verbandskasten in Eigenregie zusammenstellen, müssen Sie die in der DIN-Norm angegeben Einzelteile besorgen. Welche das sind (und in welchen Mengen) beantworten wir Ihnen gern. Darunter finden sich z.B.:
- Heftpflaster
- Wundschnellverband
- Pflaster
- Verbandspäckchen
- Verbandtuch
- Kompresse
- Rettungsdecke
- Fixierbinde
- Dreiecktuch
- Schere
- Handschuhe
- Feuchttuch zur Hautreinigung
- Erste-Hilfe-Broschüre
- Mund-Nasen-Schutz / FFP2 Masken
Die DIN selbst ist aber rechtlich nur die Orientierungsvorgabe, da im Absatz vier des §35 StVZO auch geregelt ist, dass ein Verbandskasten ebenfalls akzeptiert wird, wenn er die aufgelisteten Bestandteile der DIN enthält, aber keine DIN-Kennzeichnung besitzt. Das Ziel der Maßnahme ist, Sie mit den nötigsten Materialien auszustatten, um im Ernstfall erste Hilfe leisten zu können.
Wann?
Der Verbandskasten ist in regelmäßigen Abständen zu erneuern, da seine Verfallsgrenze in der Regel bei 3-5 Jahren liegt. Entgegen vieler Ansichten, verlieren Pflaster über die Jahre ihre Klebefähigkeit, Handschuhe werden spröde und auch Mullbinden werden nicht weiter als steril betrachtet. Hinzu kommt, dass die rasante medizinische Entwicklung in immer kürzeren Abständen neue Erkenntnisse hervorbringt, aufgrund derer die Materialien immer wieder angepasst werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, mit dem Wechsel Ihrer Reifen auch Materialien wie Verbandskasten, Warnwesten und Warndreieck zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen.
Wo?
Einen neuen gültigen Verbandskasten oder eine -tasche erhalten Sie direkt bei uns im Autohaus. Sprechen Sie uns einfach an und wir helfen Ihnen umgehend weiter.
Wenn Sie nicht so lange warten wollen, rufen Sie uns an und wir bestellen alle notwendigen Teile für Sie umgehend. Sobald die Teile da sind, holen Sie sie ab und bezahlen bequem an der Kasse.
Wir wünschen Ihnen in jedem Fall allzeit gute Fahrt und freuen uns, wenn Sie uns im Autohaus Badziong besuchen.